Bewerbung abgeschickt – fertig. Nicht unbedingt ist damit Dein Beitrag für eine erfolgreiche Bewerbung schon abgeschlossen. Wer dranbleibt, kommt weiter. Gerade bei einer Absage kannst Du wertvolle Informationen für Deinen weiteren Bewerbungsprozess gewinnen. Oder es stellt sich durch Dein Nachfassen heraus, dass Deine Bewerbung untergegangen ist.
Nach dem Versenden der Bewerbungsunterlagen
Keine Eingangsbestätigung
Auch wenn es sich mittlerweile als Standard etabliert haben sollte, bekommen viele Bewerber auf ihre Post an den gewählten Arbeitgeber nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Und diese macht an sich auch Sinn. Es kommt nämlich immer wieder einmal vor, dass eine Bewerbung auf dem Weg verloren geht. Daher ist eine höfliche Nachfrage, ob Deine Bewerbung an der richtigen Stelle angekommen ist, durchaus berechtigt. Frage also bei ausbleibender Antwort nach ungefähr einer Woche beim Unternehmen nach.
Eingangsbestätigung erhalten
Wenn Du eine Eingangsbestätigung für Deine Bewerbung erhalten hast, ist das ein guter Anfang. Doch die so genannte Candidate Journey sollte unmittelbar weitergehen und transparent für Dich sein. Häufig erhältst Du jedoch keine Informationen darüber, wie der Bewerbungsprozess weitergeht, wann Du z. B. eine Rückmeldung erhältst, ob Deine Bewerbung Interesse bei Deinem Arbeitgeber geweckt hat. Weil die meisten automatischen, nicht individualisierten Antwort-Mails diesbezüglich keine Informationen liefern, empfiehlt sich ein Nachfassen. Rufe an und hole Dir die Informationen, die Du benötigst. Schließlich hast Du wahrscheinlich noch andere Bewerbungen laufen und möchtest wissen, woran Du bist. Der richtige Zeitpunkt zum Nachfassen dürfte zwei bis drei Wochen nach dem Erhalt einer Eingangsbestätigung liegen.
Nach der Absage ist vor der Bewerbung – Feedback einholen
Außer von Deinem privaten Umfeld oder in einem BewerbungsCoaching erhältst Du nur schwerlich ein weiterführendes Feedback zu Deinen Bewerbungsunterlagen. Spätestens bei der Absage dürfte es Dich sehr interessieren, worin die Gründe liegen und was Du bei Deinen weiteren Bewerbungen besser machen kannst.
Dazu können wir nichts sagen…
Vermutlich hast Du eine solche Antwort auch schon erhalten, wenn Du die Gründe für die Abweisung Deiner Bewerbung erfahren wolltest. Ehrlicherweise sollten Personaler sagen: Dazu wollen wir nichts sagen, weil wir Angst haben, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen und Sie uns dann verklagen können. Es ist grundsätzlich keineswegs gegen das Gesetz, einem Bewerber die Gründe für eine Absage mitzuteilen, vorausgesetzt, es sind keine diskriminierenden. Solche liegen in persönlichen Merkmalen des Bewerbers, die nichts mit der grundsätzlichen Eignung für eine Stelle zu haben – Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderung, Weltanschauung etc. Da scheinbar unter Personalern ein großes Unwissen oder auch schlicht Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung umgeht, erhältst Du häufig leider keine weiterführenden Antworten auf Deine Frage nach den Absagegründen. Probiere es dennoch.
So erfährst Du die Absagegründe
Auch wenn es Dir vielleicht schwerfällt, lerne die Absage zu kassieren. Akzeptiere die Entscheidung des Arbeitgebers und versuche keinesfalls mit Deiner Nachfrage doch noch den Job zu bekommen. Solltest Du das dennoch versuchen – oder auch nur den Gedanken in Dir tragen, dass die sich vielleicht doch noch von Dir überzeugen lassen – zweifelst Du damit die Entscheidungsfähigkeit Deines Gegenübers an. Und das lässt wohl kein Mensch gerne an sich herantragen.
Du machst es Personalern leichter, wenn Du den Grund Deiner Nachfrage erläuterst: Nachdem Du Dich für die Stelle durchaus für geeignet gehalten hast, wüsstest Du gerne, ob Du bei Deiner Bewerbung etwas besser machen oder verändern kannst, damit Deine Bewerbung zukünftig mehr Erfolg hat. Wenn Du eine Vermutung hast, weshalb Du eine Absage erhalten hast, sprich sie konkret an. Vielleicht lag es an der fehlenden Qualifikation, den nicht ausreichenden Fremdsprachen- oder Programmkenntnissen oder noch fehlender Berufserfahrung? Damit grenzt Du die möglichen Antworten des Personalers auf die Bereiche ein, die kaum zu einer nicht legitimen Diskriminierung führen können.
Da Aussagen per E-Mail vor Gericht eine Beweisfunktion einnehmen können, jedoch Telefonate ohne Aufzeichnungserlaubnis nicht – ruf an. Nicht nur, dass Du schneller und unmissverständlicher an die gewünschten Informationen kommst, am Telefon lassen sich Personaler erfahrungsgemäß auch eher auf einen Austausch ein.
Nach dem Bewerbungsgespräch
Warst Du mit Deinen Bewerbungsunterlagen erfolgreich und hattest bereits ein Bewerbungsgespräch, gibt es häufig für beide Seiten eine Bedenkzeit zur Entscheidung über eine mögliche Zusammenarbeit. Ein Nachfassen kann sich auch an dieser Stelle auszahlen.
Offene Fragen
Vielleicht sind Dir nach dem Vorstellungsgespräch noch wichtige Fragen eingefallen. Kläre Sie möglichst in einem Telefonat. Du zeigst damit besonderes Interesse und dass Deine Entscheidung wohl überlegt sein wird. Eventuell ist Dir im Nachhinein auch noch ein wichtiges Argument für Deine Einstellung eingefallen, das Du nachliefern möchtest.
Ergänzende Informationen
Nachfassen kann auch bedeuten, dass Du entscheidende Details nachlieferst, die im Bewerbungsgespräch nicht richtig angekommen sind. Vielleicht denkst Du Dir, Du hast im Gespräch etwas nicht ausreichend erläutert und in Dir bleibt das Gefühl zurück, Dein Gegenüber konnte Dich nicht nachvollziehen. Dann kann es durchaus hilfreich sein, dass Du die fehlenden Informationen ergänzt. Dafür eignet sich wahrscheinlich eine E-Mail besser als ein Anruf. So kannst Du in Ruhe überlegen, was Du noch Wichtiges mitteilen möchtest und den Inhalt klar und deutlich formulieren.
Probearbeiten
Vielleicht bist Du Dir noch nicht ganz sicher, ob Du bei diesem Unternehmen arbeiten möchtest. Dann kläre die Möglichkeit, dort auf Probe zu arbeiten. Damit lernst Du den Arbeitgeber, Dein Team und Deine Aufgaben live kennen und kannst eine bessere Entscheidung treffen.
Du sagst JA
Bist Du Dir nach dem ersten Kennenlernen sicher, Dich künftig für diesen Arbeitgeber engagieren zu wollen, könntest Du eine E-Mail an den Personaler und den zuständigen Vorgesetzten schreiben. Beschreibe, was Dich zu Deiner Entscheidung für das Unternehmen, die Position oder das Team bewogen hat und was aus Deiner Sicht für eine künftige gute Zusammenarbeit spricht.
Absage nach dem Bewerbungsgespräch
Hattest Du ein Bewerbungsgespräch bereits mit Deinem potenziellen Chef, hat dieser sich im Fall einer Absage gegen Dich als neuer Mitarbeiter entschieden. Dann ist nicht der Personaler, sondern vielmehr der Fachvorgesetzte, der Hiring Manager, der bessere Ansprechpartner für Deine Nachfrage. Nicht selten liegen die Absagegründe dann weniger in Deiner Qualifikation als darin, dass es menschlich einfach nicht passt.
Anruf versus E-Mail
Viele Bewerber scheuen sich davor, beim Personaler anzurufen, sondern schreiben lieber eine E-Mail. Doch gibt es gute Gründe, das Gespräch vorzuziehen – die gleichen wie bei dem Vorab-Telefonat: Ein eingehender Anruf hat eine deutliche höhere Priorität als eine eingehende Mail. Mit einem Telefonat erreichst Du Dein Gegenüber also durchaus direkter und schneller. Außerdem bekommst gleich Deine gewünschten Antworten, kannst Rückfragen stellen und damit Missverständnisse vermeiden.
Nicht auf die Nerven gehen
Bitte beachte, dass Personaler auch nur Menschen sind. Sie haben viel zu tun, tragen Risiken und Verantwortung, müssen sich behaupten und Entscheidungen rechtfertigen. Daher gehe ihnen nicht auf die Nerven, indem Du alle paar Tage anrufst, unnütze Frage stellst und ihnen damit die Zeit stiehlst. Bereite Dich auf jedes Gespräch angemessen vor. Überlege Dir, was Du wirklich in Erfahrung bringen möchtest, worum es Dir im Wesentlichen geht. Leite das Gespräch mit einem guten Beziehungsaufbau ein. Habe Verständnis, wenn Personaler gerade keine Zeit haben, und frage einfach, wann es ihnen denn besser passt.
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